Rechtsprechung
   BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,331
BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97 (https://dejure.org/1998,331)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1998 - VII R 148/97 (https://dejure.org/1998,331)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - VII R 148/97 (https://dejure.org/1998,331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer - Erstattung - Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers - Abwälzung des Steuerrisikos

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mineralölsteuererstattung bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 31 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; MinöStV § 53 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § ... 62 Abs. 3 Satz 5; ; FGO § 115 Abs. 5 Satz 4; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 122 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; VwZG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; VwZG § 8 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStDV § 53 Abs 1 Nr 3, MinöStG § 31 Abs 3 Nr 4
    Erstattung; Mineralölsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 199
  • NVwZ-RR 2000, 335
  • BB 1999, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Behörden --wie das HZA-- haben im finanzgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, entweder einen Bevollmächtigten zu bestellen (BFH-Beschluß vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) oder sich durch einen Amtsangehörigen vertreten zu lassen.

    Zur Rechtfertigung dieser Rechtsprechung kann sich der Senat nicht nur mittelbar auf den bereits genannten Beschluß des Großen Senats in BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435 berufen, wonach das Finanzamt die ihm übergeordnete OFD für das Rechtsmittelverfahren vor dem BFH bevollmächtigen kann, sondern unmittelbar auch auf den Wortlaut des Art. 1 Nr. 1 Satz 3 BFHEntlG, der die Vertretung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von Behörden nicht auf die organisatorisch legitimierte Vertretung durch dem eigenen Amt angehörige Beamte oder Angestellte beschränkt.

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 (zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen) bereits entschieden hat, ist die Erstattungs-/Vergütungsregelung der §§ 31 Abs. 3 Nr. 4 MinöStG 1993, 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß der Steuerbetrag in Höhe von 10 000 DM, der bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit überschritten sein muß, als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall vom Verkäufer des zum normalen Steuersatz versteuerten Mineralöls bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers zu tragen ist.

    Wie der Senat in seinem schon genannten Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 ausführlich dargelegt und erörtert hat, ist es indessen nicht ganz einfach, sondern bedarf eines erheblichen Begründungsaufwands, die Vereinbarkeit der mineralölsteuerlichen Entlastungsregelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zur rechtfertigen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.1997 - 6 K 2022/97
    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Von einem strengen Maßstab bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV gehen auch die vom HZA in der Revisionsinstanz vorgelegten, bisher unveröffentlichten finanzgerichtlichen Entscheidungen zu dieser Problematik aus (Urteile des FG Hamburg vom 21. August 1997 IV 194/96; des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 11. November 1997 1 K 200/96; des FG Rheinland-Pfalz vom 11. Dezember 1997 6 K 2022/97 Z, sowie des FG Düsseldorf vom 4. März 1998 4 K 1895/94 VM).
  • BFH, 16.01.1984 - GrS 5/82

    Beschwerde eines Zeugen - Verhängung von Ordnungsmitteln - Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Dies ist auch sachgerecht, denn mit dem Vertretungszwang vor dem BFH soll erreicht werden, daß im Interesse der Rechtspflege wie auch im Interesse einer sachgerechten und wirksamen Wahrnehmung der Rechte der Beteiligten Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nur von solchen Personen wirksam eingelegt werden können, die aufgrund ihrer fachlichen Vorbildung die Erfolgsaussichten hinreichend sicher einschätzen und das Verfahren vor dem BFH selbst sachgerecht führen können (vgl. Brandt in Beermann, a.a.O., § 62 FGO Rz. 12; s. auch BFH-Beschluß vom 16. Januar 1984 GrS 5/82, BFHE 140, 408, BStBl II 1984, 439).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1997 - 1 K 200/96

    Erstattung oder Vergütung der im Verkaufspreis enthaltenen Mineralölsteuer;

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Von einem strengen Maßstab bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV gehen auch die vom HZA in der Revisionsinstanz vorgelegten, bisher unveröffentlichten finanzgerichtlichen Entscheidungen zu dieser Problematik aus (Urteile des FG Hamburg vom 21. August 1997 IV 194/96; des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 11. November 1997 1 K 200/96; des FG Rheinland-Pfalz vom 11. Dezember 1997 6 K 2022/97 Z, sowie des FG Düsseldorf vom 4. März 1998 4 K 1895/94 VM).
  • BFH, 21.09.1997 - IV B 95/96

    Beratender Betriebswirt als Versicherungsgutachter

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Diese amtsangehörigen Personen sind keine rechtsgeschäftlich bestellten Bevollmächtigten i.S. des § 62 FGO, sondern durch ihre Dienststellung von Amts wegen zur Vertretung der Behörde organisatorisch legitimierte Personen (BFH-Beschluß vom 21. September 1997 IV B 95/96, BFH/NV 1998, 456, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 142/90

    Prüfungszeitraum bei Umstufung vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Ist aufgrund eines solchen Organisationsaktes die Zuständigkeit von der ursprünglich beteiligten Behörde auf eine andere Behörde, auch kraft Rechtsnachfolge, übergegangen, so tritt aufgrund dieser Maßnahme ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel ein, der auch im Revisionsverfahren zu beachten ist; § 122 Abs. 1 FGO gilt insoweit nicht (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1992 I R 142/90, BFHE 168, 226, BStBl II 1992, 784, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 122 Rz. 3).
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93

    Einlegung einer Revision innerhalb der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Insbesondere in den Fällen, in denen der beteiligten Behörde keine Person angehört, die die Befähigung zum Richteramt besitzt, was insbesondere bei Hauptzollämtern vorkommt, bei denen im Gegensatz zu den Finanzämtern häufig Beamte des gehobenen Dienstes oder Aufstiegsbeamte als Vorsteher eingesetzt sind, hat es der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung zugelassen, daß zur Wahrung des in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG zum Ausdruck kommenden Behördenprivilegs ein zum Richteramt befähigter Beamter der vorgesetzten OFD kraft rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht die beteiligte Behörde in Verfahren vor dem BFH vertreten kann (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37; s. auch Gräber/Koch, a.a.O., § 62 Rz. 85; Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 62 FGO Rz. 11 und 36).
  • BFH, 04.12.1984 - IX R 7/81

    Zustellung - Vorsteher der beteiligten Behörde - Vertreter - Zum Richteramt

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Zustellungen in solchen Fällen sind an die Behörde (an deren Vorsteher, vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes --VwZG--) zu richten; § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO gilt nicht (BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1984 IX R 7/81, BFHE 142, 547, BStBl II 1985, 307).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93

    1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen

    Auszug aus BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97
    Bestellt ist ein Bevollmächtigter jedenfalls dann, wenn die ihm schriftlich erteilte Vollmacht dem Gericht vorliegt (BFH-Urteil vom 27. April 1994 XI R 29/93, BFHE 174, 304, BStBl II 1994, 661; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 62 Rz. 69).
  • BFH, 03.10.1972 - VII B 152/70

    Prozeßbevollmächtigter - Kostenansatz - Vertretener Beteiligter -

  • BFH, 26.06.1969 - VI R 125/68

    Nicht typische Berufskleidung - Kosten der privaten Lebenshaltung -

  • FG Düsseldorf, 04.03.1998 - 4 K 1895/94

    Anspruch auf Erstattung von Mineralölsteuer; Voraussetzungen der Erstattung oder

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97 (BFHE 188, 199) bereits entschieden hat, bedeutet die gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV regelmäßig, die rückständigen Forderungen, mit denen der Abnehmer in Zahlungsverzug geraten ist, beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also z.B. Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung in das streitige Verfahren (vgl. § 696 Abs. 3 ZPO), und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§§ 704 ff. ZPO).

    Ist über das Vermögen des Schuldners das Konkursverfahren oder das Verfahren der Gesamtvollstreckung eröffnet worden, so gehört zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs jedenfalls, falls eine Aussonderung auf Grund dinglicher Sicherheit nicht mehr in Betracht kommt, die Anmeldung des Anspruchs als Konkursforderung zur Konkurstabelle gemäß den §§ 138 ff. der Konkursordnung (KO) bzw. --bei der Gesamtvollstreckung-- die Anmeldung des Anspruchs beim Verwalter (§ 5 Nr. 3 der Gesamtvollstreckungsordnung --GesO--), damit jedenfalls die Chance erhalten bleibt, bei einer möglichen Verteilung der Masse anteilig berücksichtigt zu werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 199, 206).

    Auf Zumutbarkeits- oder Verschuldenserwägungen sowie auf eine Kausalitätsbetrachtung ex-post kommt es bei den gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV zu ergreifenden erforderlichen Maßnahmen der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht an (Senatsurteil in BFHE 188, 199, 206, sowie Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 375).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 491/98

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

    Sofern der BFH in seinem Urteil vom 17. Dezember 1998 (Aktenzeichen VII R 148/97) Kausalitätserwägungen ablehne, werde diese Auffassung nicht geteilt.

    "Gerichtlich verfolgen" bedeutet, die rückständigen Forderungen, mit denen der Abnehmer in Zahlungsverzug geraten ist, beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung ( ZPO ) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also z. B. Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO ) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit gegebenenfalls anschließender Überleitung ins streitige Verfahren (vgl. § 696 Abs. 3 ZPO ), und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§ 704 ff. ZPO ; vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, HFR 1999, 482).

    Die genaue Vermögenssituation eines zahlungsunfähigen Schuldners ist von dritter Seite von vornherein kaum zuverlässig abzuschätzen und sie erweist sich oft erst in der Vollstreckung (vgl. BFH-Urteil HFR 1999, 482).

    Ob die Maßnahmen aussichtsreich erscheinen oder tatsächlich zu einem vollen oder teilweisen Erfolg führen, spielt keine Rolle (BFH-Urteil HFR 1999, 482).

    Steht fest, daß der Antragsteller seinen Kaufpreisanspruch nicht unmittelbar im Anschluß an die mit der letzten Mahnung gesetzte Frist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gerichtlich verfolgt hat, braucht die Verwaltung nicht in hypothetische Kausalitätserwägungen einzutreten und zu prüfen, ob sich im Falle einer gerichtlichen Verfolgung des Anspruches der Schaden hätte vermeiden oder vermindern lassen (vgl. BFH-Urteil HFR 1999, 482).

  • BFH, 06.02.2006 - VII B 52/05

    MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kommt es dabei auf Zumutbarkeits- oder Verschuldensgesichtspunkte sowie auf Kausalitätserwägungen im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung nicht an (Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, --gerichtliche Verfolgung--; vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFHE 188, 208, --Eigentumsvorbehalt--; Senatsbeschlüsse vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373; vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661; vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384).

    Ihm ging es bei der Ausgestaltung der Entlastungsregelung auch darum, dass diese nicht zu einer unangemessenen und kostenintensiven Antragsflut führen sollte (vgl. dazu und zur Berücksichtigung der Grundsätze der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsökonomie bei der Auslegung und Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV Senatsurteil in BFHE 188, 199).

    a) Zur Frage, ob der Mineralölhandel eine zum maßgebenden Zeitpunkt objektiv nutzlose Aufwendung tätigen muss, nur um den Mineralölsteuervergütungsanspruch aufrecht zu erhalten, hat der Senat bereits entschieden, dass dem Mineralölhändler ohne weiteres zuzumuten ist, eine halbe Gerichtsgebühr in die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu investieren, wenn er damit seinen Vergütungsanspruch erhalten kann (Senatsurteil in BFHE 200, 475; allgemein zu den Kosten des Forderungseinzuges und ihrem Verhältnis zum Selbstbehalt nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV vgl. das Senatsurteil in BFHE 188, 199).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 201/99

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

    "Gerichtlich verfolgen" bedeutet, die rückständigen Forderungen, mit denen der Abnehmer in Zahlungsverzug geraten ist, beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung ( ZPO ) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also z. B. Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO ) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung ins streitige Verfahren (vgl. § 696 Abs. 3 ZPO ), und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§ 704 ff. ZPO ; vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, HFR 1999, 482).

    Die genaue Vermögens Situation eines zahlungsunfähigen Schuldners ist von dritter Seite von vornherein kaum zuverlässig abzuschätzen und sie erweist sich oft erst in der Vollstreckung (vgl. BFH-Urteil HFR 1999, 482).

    Ob die Maßnahmen aussichtsreich erscheinen oder tatsächlich zu einem vollen oder teilweisen Erfolg führen, spielt keine Rolle (BFH-Urteil HFR 1999, 482).

    Steht fest, daß der Antragsteller seinen Kaufpreisanspruch nicht unmittelbar im Anschluß an die mit der letzten Mahnung gesetzte Frist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gerichtlich verfolgt hat, braucht die Verwaltung nicht in hypothetische Kausalitätserwägungen einzutreten und zu prüfen, ob sich im Falle einer gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs der Schaden hätte vermeiden oder vermindern lassen (vgl. BFH-Urteil HFR 1999, 482).

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Gleichzeitig muß aus der Mahnung unter Fristsetzung hervorgehen, daß nach erfolglosem Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist der Zahlungsanspruch unabweislich rechtshängig gemacht wird (zum Vorgehen bei "gerichtlicher Verfolgung" vgl. das Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt).
  • BFH, 11.01.2011 - VII R 11/10

    Erhalt des Mineralölsteuervergütungsanspruchs nur bei rechtzeitiger Anmeldung der

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 8. Januar 2003 VII R 7/02 (BFHE 200, 475) und vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97 (BFHE 188, 199) entschieden hat, bedeutet die gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV regelmäßig, die rückständigen Forderungen, mit denen der Abnehmer in Zahlungsverzug geraten ist, beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also z.B. Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung in das streitige Verfahren (vgl. § 696 Abs. 3 ZPO), und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§§ 704 ff. ZPO).

    Für die Ablehnung eines Vergütungsantrags ist es daher ausreichend, dass eine Tatbestandsvoraussetzung der Anspruchsverfolgung nicht erfüllt ist (Senatsentscheidungen in BFHE 188, 199, 208, und vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 375).

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 103; BFH-Urteile vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFH/NV 1999, 1040 und vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFH/NV 1999, 883 ), dieses Vorgehen als zwingende, von Kausalitätserwägungen unabhängige Erstattungsvoraussetzung betont.

    Zwar hat die Klägerin im Konkursverfahren ihre Ansprüche in rechtlich zutreffender Weise gerichtlich verfolgt, indem sie diese zur Konkurstabelle anmeldete (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, a. a. O.), allerdings hätte sie diese während der vorangegangenen Sequestration zu dem o. g. Zeitpunkt gerichtlich verfolgen müssen.

    Die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche war daher außerhalb des Konkursverfahrens geboten, damit die Klägerin bei einer etwaigen Ablehnung des Konkursantrags unverzüglich gegen die M. GmbH die weitere Durchsetzung der Ansprüche hätte betreiben können, zumal die Vermögenssituation eines zahlungsunfähigen Schuldners von dritter Seite von vorneherein kaum zuverlässig abzuschätzen ist (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, a. a. O.).

  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10

    Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen

    Der Maßstab hierfür ergebe sich u. a. aus dem Urteil des BFH vom 17. Dezember 1998 (VII R 148/97).

    Der BFH hat daraus geschlussfolgert, dass derjenige, der solche Bemühungen unterlässt, selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten durchgeführt werden müssen, aussichtslos erscheinen, die Abwälzung des Steuerrisikos auf die Allgemeinheit nicht verdiene (Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, 206).

    (4) Der BFH hat seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. Dezember 1998 (VII R 148/97, BFHE 188, 199, ZfZ 1999, 310) zwar aus dem Wortlaut der Vorschrift gefolgert, dass ein Unterlassen von gerichtlicher Verfolgung dazu führt, dass der begehrte Vergütungsanspruch nicht gegeben ist - auch dann nicht, wenn der Zahlungsausfall auch bei gerichtlicher Verfolgung nicht zu vermeiden gewesen wäre.

  • BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

    Die in der Verordnungsermächtigung festgelegten und wörtlich in § 53 Abs. 1 MinöStV übernommenen Restriktionen haben den Senat zu der Schlussfolgerung veranlasst, dass derjenige, der solche Bemühungen unterlässt, selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten durchgeführt werden müssen, aussichtslos erscheinen, die Abwälzung des Steuerrisikos auf die Allgemeinheit nicht verdiene (Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, 206).
  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

    § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV verlangt vom Mineralölhändler vielmehr unabhängig von irgendwelchen Kausalitätserwägungen auf Grund einer ex-post-Betrachtung bestimmte Handlungen zur Durchsetzung seiner Kaufpreisansprüche (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, 206).

    Näherer Darlegungen hätte es insbesondere bedurft, weil das FG unter Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 188, 199 eingehend ausgeführt hat, warum die unter Beweis gestellte Behauptung unerheblich ist.

  • FG Hamburg, 29.11.2004 - IV 309/02

    Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

  • BFH, 16.11.1999 - VII R 95/98

    Spontanauskünfte im Bereich des Antidumpingzollrechts an Zollverwaltungen der

  • FG Hamburg, 20.01.2004 - IV 271/01

    MinöStV: Gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs durch Erlass eines

  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 208/03

    MinöStV: Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer

  • FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 1744/00

    Mineralölsteuer-Vergütung; Kaufpreisforderungsausfall; Konkurs der KG - Anspruch

  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 11 K 255/97

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls des Kunden; Mineralölsteuer

  • FG Berlin, 30.11.1999 - 7 K 7152/98
  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 327/03

    Mineralölsteuer: Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer - gerichtliche

  • FG Hamburg, 22.01.2002 - IV 130/99

    Vergütungsanspruch des Mineralölhändlers

  • FG Hamburg, 27.01.2014 - 4 K 98/13

    Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 04.04.2005 - IV 239/03

    Mineralölsteuer: Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall

  • FG Düsseldorf, 28.04.2004 - 4 K 1170/02

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers;

  • BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Vergütung ausgefallener MinöSt

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 282/00

    Mineralölsteuer - Vergütung - Gundsätzliche Bedeutung - Frist - Begründung -

  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 98/13

    Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfall beim

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

  • BFH, 16.11.1999 - VII R 96/98

    Außenprüfung - Feststellung - Vorhänge im Bereich des Antidumpingzollrechts -

  • FG Hamburg, 27.04.2005 - IV 246/03

    Vergütung von beim Warenempfänger ausgefallener Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 275/09

    Mineralölsteuer: Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs gemäß § 53 Abs. 1

  • FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01

    Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2004 - 2 K 332/02

    Keine Vergütung von Mineralölsteuer wegen verspäteter gerichtlicher

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2001 - 1 K 314/00

    Beteiligte und anzuwendendes Verfahrensrecht für Antrag auf Aufhebung eines

  • FG Hamburg, 18.09.2014 - 4 K 195/13

    Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 4 K 115/05

    Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs bei wirksam beantragtem Mahnbescheid

  • FG Hamburg, 10.03.2006 - IV 14/05

    Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV bei rechtzeitiger gerichtlicher

  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 68/13

    Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 134/13

    Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 17.08.2007 - 4 K 109/06

    Mineralölsteuer-Verordnung: Vergütung der im Verkaufspreis enthaltenen

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2189/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung; Mineralölsteuer betreffend

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 3857/99

    Mineralölsteuervergütung; laufende Überwachung der Außenstände; Mineralölsteuer

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2187/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung unter Fristsetzung;

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2188/00

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Annahme von Wechseln;

  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 104/13

    Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Hamburg, 29.10.2007 - 4 K 111/06

    Anspruch auf Mineralölsteuererstattung bei Erfolglosigkeit

  • FG Hamburg, 11.03.2005 - IV 153/04

    Rechtzeitigkeit der gerichtlichen Verfolgung i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 1058/99

    Mineralölsteuervergütung; Stundung; Mineralölsteuer (bisher 3 K 4522/97)

  • FG München, 03.05.2000 - 3 K 3575/99

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Sicherheitsleistung;

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3303/99

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Mineralölsteuer

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3580/99

    Mineralölsteuervergütung; Ratenvereinbarung; Mineralölsteuer (bisher 3 K 1133/98)

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3576/99

    Überwachung der Außenstände und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3862/99

    Mineralölsteuervergütung; Kleinbetrieb; Mineralölsteuer (bisher 3 K 2880/97)

  • FG Hamburg, 25.02.2000 - IV 784/97

    Mineralölsteuervergütung bei Forderungsausfall

  • FG Hamburg, 13.02.2007 - 4 K 184/06

    Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 K 3/00

    Passivlegitimation in Klageverfahren gegen den Widerruf der Bestellung zum

  • FG München, 25.04.2001 - 3 K 4234/98

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Überwachung der

  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 161/96

    Voraussetzungen der Mineralölsteuervergütung; Voraussetzung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht